Therapie mit Kindern und Jugendlichen

Bei Kindern und Jugendlichen ist es meist so, dass die Eltern, Lehrer oder andere Bezugspersonen die Therapiebedürftigkeit der Minderjährigen feststellen. In meiner Arbeit mit Kindern und Jugendlichen setze ich neben verhaltenstherapeutischen Trainingsprogrammen auch kreative Techniken, wie Malen und Spielen ein. Durch meine berufliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie verfüge ich über besondere Erfahrung im Umgang mit Störungen des Kindesalters, wie z.B. Lernstörungen oder Schulangst.  In der Kindertherapie ist die Arbeit mit den Bezugspersonen, meist den Eltern, sehr wichtig und findet in regelmäßigen Abständen (in der Regel in jeder 4. Sitzung) statt.

 

Schwerpunkt der Praxis:

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Therapie von Kindern oder Jugendlichen, welche in Institutionen der Jugendhilfe (Wohngruppen, Kinderdörfer, Heimen) oder bei Pflegeeltern leben. Im Laufe meiner Berufstätigkeit hat sich dieser Schwerpunkt herauskristallisiert und ich sehe in der Vernetzung der Hilfesysteme Jugendhilfe (Jugendamt), Bezugsbetreuer/ Pflegeeltern und Psychotherapie eine lohnenswerte Herausforderung.

 

Leistungsspektrum der Praxis:

  • Behandlung von Ängsten
    • wie Schulängsten, sozialen Ängsten, Trennungsängsten, Phobien

  • Behandlung depressiver Zustände
  • Behandlung von Zwängen


  • Behandlung von Traumastörungen
  • Behandlung von Störungen des Sozialverhaltens

 

 

Durchführung standardisierter Therapieprogramme:

  • Training für Kinder mit Schul- und Prüfungsangst (Muth-Seidel & Seidel)
  • Borderline-Therapie für Jugendliche (DBT-A)

 

Leistungen außerhalb der GKV:

  • Leistungsdiagnostik: Intelligenz-Testung - Durchführung eines IQ-Tests und Beratung in Bezug auf die Schullaufbahn, professionelle Einschätzung der kognitiven Fähigkeiten
  • Diagnostik zur Feststellung einer Dyskalkulie (Rechenschwäche) im Grundschulalter
  • Therapeutisches Reiten
  • Vorträge zu kinderpsychologischen Themen
  • ► siehe Menüpunkt Vorträge

 

 

Wer übernimmt die Kosten?

Gesetzlich Krankenversicherte Kinder und Jugendliche können sich mit Ihrer Krankenkassenkarte direkt an die Praxis wenden. Eine Überweisung des Kinder- bzw. Hausarztes  ist nur dann erforderlich, wenn der/ die Jugendliche das 18. Lebensjahr bereits erreicht hat und die 10 Euro Praxisgebühren sparen möchte. Zunächst übernimmt die Kasse die Kosten für fünf probatorische Sitzungen, in denen neben der Stellung der Indikation durch die Therapeutin auch Kinder, Jugendliche und deren Eltern die Möglichkeit haben die Praxis, meine Arbeitsweise, mich usw. kennenzulernen, um zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit möglich ist.

Erst nach den fünf probatorischen Sitzungen wird ein Antrag bei Ihrer Kasse gestellt und Therapiesitzungen beantragt.

 

Privatversicherte sollten bei Ihrer Versicherung nachfragen, wieviele Sitzungen die Versicherung abdeckt und ob bzw. wann ein Bericht durch die Therapeutin zur Beantragung weiterer Sitzungen notwendig wird.